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Einlagensicherung: Wie sicher ist Ihr Geld bei europäischen Banken?

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Letztes Update 25. April 2023
Einlagensicherung-europa-sicherheit

Die Einlagensicherung soll Sie im Falle einer Banken Insolvenz absichern und Ihr Vermögen schützen. Wie sie funktioniert, erklären wir im folgenden Artikel.

Was Sie wissen müssen

  • Innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) gilt eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn eine Bank in Insolvenz gerät – dann sollen Kleinanleger geschützt werden.
  • Im Zuge der Finanzkrise 2009 gingen Banken durch Ansteckungseffekte reihenweise pleite, was Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft und letztlich auch die auf die Bevölkerung hatte. Allen voran die seit dieser Zeit als PIIGS-Staaten zusammengefassten Nationen Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien waren betroffen.
  • Obwohl die Einlagensicherung auf Europa-Ebene gilt, ist sie noch immer Ländersache. Zwar plant eine europäische Kommission deren Vereinheitlichung (EDIS), die Umsetzung gestaltet sich jedoch aufgrund der starken finanziellen Ungleichgewichte der einzelnen Staaten als schwierig.
  • Eine freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken geht über den gesetzlichen Schutz hinaus: Sie zahlen in einen Einlagensicherungsfonds ein. Genossenschaftsbanken und Sparkassen besitzen ebenfalls eigene Systeme zur zusätzlichen Absicherung.

Wie Sie vorgehen können

  • Erkundigen sich, bevor Sie zum Beispiel ein Girokonto abschließen, ob die jeweilige Bank der europäischen Einlagensicherung unterliegt.
  • Bei Instituten mit Banklizenz im europäischen Raum müssen Sie sich hier gewöhnlich keine Gedanken machen und können von einer Einlagensicherung ausgehen.
  • Sollten Sie mehr Vermögen besitzen, kann es sich lohnen, sich nach Banken umzusehen, die Sicherungen über die europäische Einlagensicherung hinaus haben.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Kleinanlegern. Im Fall einer Bankeninsolvenz soll deren Einlage bis zu einer Höhe von 100.000 Euro unberührt bleiben. Banken sind per Gesetz verpflichtet, in die Einlagensicherung einzuzahlen, um den Einleger im Insolvenzfall zu entschädigen.

Die Eurokrise hat die mögliche Dimension von Bankenzusammenbrüchen gezeigt und die Bevölkerung in Panik versetzt. Ihrem Schutz dient die Einlagensicherung. Dennoch wissen viele nicht, dass so ein Instrument überhaupt existiert, wie statista im Rahmen einer Umfrage herausfand. Demnach wusste mit 59 Prozent die Mehrheit der 1.004 Befragten nichts mit dem Begriff Einlagensicherung anzufangen.

Umfrage zur Einlagensicherung
Quelle: ©www.statista.com

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Grundlage für die Einlagensicherung in Deutschland bildet das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Demnach gilt für alle Tagesgeld- Festgeld- und Girokonten die Sicherungshöchstgrenze von 100.000 Euro. Sie ist in §8 Absatz 1 EinSiG (Deckungssumme) geregelt.

§8 Absatz 2 EinSiG sieht zudem einen Entschädigungsanspruch von bis zu 500.000 Euro vor, der ein halbes Jahr lang gilt. Dabei handelt es sich um Sonderfälle der Einlagensicherung, die nur bei unregelmäßigen oder einmaligen Zahlungen eintreten können und an Lebensereignisse des Einlegers geknüpft sind.

Lebensereignisse mit erhöhtem Entschädigungsanspruch könnten sein:

  • Immobilientransaktionen
  • Renteneintritt
  • Heirat/Scheidung
  • Invalidität
  • Kündigung

Bisher keine europäische Gesamtlösung

Der Grundsatz der Einlagensicherung gilt in allen Staaten der EU – vereinheitlicht ist er deshalb aber noch lange nicht. Bisher folgt jedes Land einer eigenen Gesetzesgrundlage, obwohl die Bankenrettung spätestens seit der Finanzkrise ein gesamteuropäisches Thema ist.

„Das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 kurz nach dem Lehman-Zusammenbruch, wonach alle Kundeneinlagen sicher seien, stellt keinen gesetzlichen Anspruch dar.“
-Frankfurter Allgemeine Zeitung

Nicht zuletzt aus diesem Grund möchte man seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) die Transferunion vorantreiben und eine europäische Gesamtlösung auf den Weg bringen. Eine Kommission arbeitet daher am European Deposit Insurance System (EDIS) und erhält dabei Gegenwind von den finanzstärkeren Staaten der EU, darunter auch Deutschland. Das liegt vor allem daran, dass es in der Leistungsbilanz der einzelnen Staaten mitunter gravierende Unterschiede gibt. Ein finanzielles Gleichgewicht herzustellen gestaltet sich seit jeher schwierig und geht in der Regel zulasten der Länder mit positiver Leistungsbilanz.

Nun fürchten insbesondere deutsche Banken, dass sie im Falle einer Insolvenz ihrer defizitären Nachbarn in die Bresche springen müssen. EDIS wird daher von der Bundesregierung abgelehnt.

Tipp: Aufgrund der Strafzinsen der EZB gibt es in Deutschland fast keine Zinsen mehr auf das Tages- oder Fesgeld. Im europäischen Ausland gibt es noch Zinsen auf sein Geld.

Wann greift die Einlagensicherung?

Es stellt sich vielleicht die Frage, inwieweit die Regelungen zur Einlagensicherung dem Schutz der Kleinanleger Rechnung tragen. Dabei muss man wissen, was im Falle einer Bankeninsolvenz passiert. Bei einer Bankeninsolvenz kommt es nach aktuellem Recht zuerst zu einem sogenannten „Bail-in“, bevor die Bankenrettung auf europäischer Ebene durch Rettungsfonds stattfindet. Dabei werden Aktionäre und Gläubiger der Bank in Kategorien eingeteilt und für die Sanierung der Bank herangezogen.

Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Sparer ihre Einlage und Gläubiger ihrer Forderung verlieren. Jahrelang angehäufte Ersparnisse wären auf der Stelle beseitigt. Damit es nicht dazu kommt, greift der Schutz der Einlagensicherung: Die Kategorie 6 „nicht gedeckte Einlagen“ bleibt von der Sanierung unberührt. Ihre Einlage in Höhe von maximal 100.000 Euro wird nicht angetastet.

Probleme des Bail-in-Prinzips

Funktioniert so ein Bail-in? Bedingt, wie die Ereignisse der europäischen Finanzkrise bereits gezeigt haben. Das berühmteste Beispiel des Bail-in-Versagens dürfte die italienische Bank Monte du Paschi sein – eines der ältesten noch existierenden Geldinstitute der Welt. Im Zuge der Finanzkrise kam es auch bei diesem Urgestein zu einem Bail-in. Das Problem: Die Bank besaß viele Kleinanleger, die für die Sanierung aufgrund der Einlagensicherung nicht eingespannt werden konnten. Also fand die Rettung auf Europa-Ebene statt. Deutsche Banken befürchten, dass EDIS die Reglungen des Bail-in weiter aufweicht und sie künftig direkt zur Sanierung maroder Banken zur Kasse gebeten werden.

Einlagensicherung bei Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken, zu denen die Volks- und Raiffeisenbank und die Sparda-Bank zählen, bieten ihren Kunden den sog. Institutsschutz. Für diesen zahlen sie gemeinsam in eine Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken ein. Wenn einer Bank die Insolvenz droht, kann sie aus diesem gemeinsamen Pool schöpfen. Auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist an diesem System beteiligt.

Einlagensicherung bei Sparkassen

Die Einlagensicherung der Sparkasse wird über ein ähnliches System wie bei den Genossenschaftsbanken realisiert. Dabei handelt es sich um einen Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der auch die Landesbausparkassen (LBS) einschließt.

Sind Einlagen bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen also sicher?

Kurz und knapp: Ja, sowohl Institutsschutz als auch Haftungsverbund sind effektive Instrumente für die Einlagensicherung. Sie würde nur dann gefährdet sein, wenn eine grundlegende Systemkrise die Genossenschaftsbanken und/oder Sparkassen flächendeckend bedroht. Bei Einzelausfällen sind Sie aber ausreichend geschützt.

Freiwillige Einlagensicherung bei Privatbanken im Inland

Einen Institutsschutz oder Haftungsverbund gibt es bei Privatbanken nicht, wohl aber die gesetzliche Einlagensicherung – denn das Einlagensicherungsgesetz gilt auch für Privatbanken.
Private Banken gehen aber ohnehin noch einen Schritt weiter und gewähren ihren Kunden eine freiwillige Einlagensicherung. Dazu zahlen sie in einen Einlagensicherungsfonds ein, der bereits seit 1976 existiert. Die Bundesregierung möchte diesen Fonds gerne reformieren. Dabei ändert sich für den privaten Anleger jedoch nichts. Unternehmen werden in ihrem Schutzumfang jedoch eingeschränkt, für Bund & Länder entfällt er komplett.

Die Höhe des zusätzlichen, freiwilligen Schutzes beträgt derzeit 20 Prozent des haftbaren Eigenkapitals der Bank, sodass der Einzelanleger in Millionenhöhe geschützt ist. Da eine Bank mindestens 5 Millionen Euro als haftbares Kapital einlegen muss, läge die Absicherungssumme im schlechtesten Fall bei einer Millionen Euro.
Infos zur Einlagensicherungsreform

Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Ausländische Banken mit Sitz in Deutschland haben zwei Optionen: Sie können sich den deutschen Richtlinien zu Einlagensicherung unterwerfen oder denen ihres Herkunftslandes. Dabei gilt: Bei der Sicherheit der Einlage ist die Bonität des Staates entscheidend, der sie gewährleisten soll.

Kreditratings der EU-Staaten

Wie es um die Zahlungsfähigkeit eines Landes bestellt ist, lässt sich schnell herausfinden, denn sie werden regelmäßig von den großen Drei der Ratingagenturen neubewertet. Diese sind Moody’s (1909), Fitch (1913) und Standard & Poors (1941).

Die Bewertung der Staaten folgt bei S & P und Fitch nach einem ähnlichen Prinzip, Moody’s wählt für die Skalierung ein etwas anderes System. Die sog. Investment Grade von Standard & Poors reichen von AAA (z.B. Deutschland) bis BBB- (z.B. Zypern). Darunter sollte nicht mehr investiert werden.

Ratingkategorien von Standard & Poors:

  • AAA, AA+, AA, AA- (Shortterm: A-1+): geringes Ausfallrisiko, hohe Sicherheit
  • A+, A, A- (Shortterm: A-1/A-2): überdurchschnittliche Qualität, geringes Ausfallrisiko
  • BBB+, BBB, BBB- (Shortterm A-2/A-3): durchschnittliche Qualität, bei negativen Wirtschaftsentwicklungen unzureichend abgesichert
Übrigens: Nicht nur Staaten werden nach dem obenstehenden Prinzip bewertet, sondern auch Unternehmen. Seit 2013 bewertet Standard & Poor’s auch den deutschen Mittelstand. Hier ist es jedoch Sache der Unternehmen, wer die Ergebnisse zu Gesicht bekommt.

FAQ zur Einlagensicherung

Autor: Enrico Schmidt

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4 Antworten

    1. Hallo Herr Kirchner, leider handelt es sich bei uns nicht um eine professionelle Finanzberatung, für solche Fragen sind wir nicht der richtige Ansprechpartner.
      Am besten wenden Sie sich an eine ehrenamtliche Insolvenzberatung, davon gibt es in Deutschland relativ viele, zum Beispiel von der Caritas.

      Beste Grüße
      die Redaktion

  1. wenn putin mal das baltikum übernimmt wie sicher ist dann meine anlage in lettland wird das dann durch die deutsche einlagensicherung übernommen wie sicher ist das geld in lettland

    1. Guten Tag Herr Fahnenbruck,

      Lettland gehört zur europäischen Union und unterliegt damit der EU-weiten Einlagensicherung von 100.000€.

      Beste Grüße
      die Redaktion

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