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120 Euro Kontoführungsgebühren zurückfordern – Was Sie von der Bank bekommen können

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Letztes Update 8. Juni 2023
Kontoführungsgebühren zurückfordern

120 Euro sind es im Schnitt, die Kunden aktuell von den Banken zurückbekommen, wenn sie Kontoführungsgebühren zurückfordern. Allerdings nur, wenn sie dies aktiv in Angriff nehmen. Wir erklären, wie das geht und auch Sie Ihre Gebühren einfordern können.

Was Sie wissen müssen

  • Viele der Gebührenerhöhungen bei der Kontoführung deutscher Banken in den letzten Jahren wurden mittlerweile als illegitim eingestuft.
  • Deswegen ist es für Kunden jetzt möglich, sich über die letzten Jahre gezahlte Gebühren zurückzuholen.

Wie Sie vorgehen können

  • Sie müssen im Jahr 2018 oder später einen Brief Ihrer Bank erhalten haben, der eine Formulierung oder Klauseln in dieser Richtung enthält: „Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“ Genau darum geht es im Urteil und der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes (BGH) – Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.
  • Wenn Ihre Bank in den letzten Jahren erstmals Kontogebühren eingeführt und diese „Klausel“ genutzt hat, muss sie die Gebühren Rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 erstatten. Alles, was weiter zurückliegt, gilt als verjährt.
  • Die Verbraucherzentrale bietet einen interaktiven Musterbrief für die Rückforderung an.
  • Helfen Sie der Community! Schreiben Sie gerne in die Kommentare, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und wie viel Geld Sie von welchen Geldinstituten zurückbekommen haben. So sind noch mehr Menschen motiviert, sich gegen die Banken durchzusetzen.

Wie viel Geld kann ich von der Bank zurückbekommen?

Ob und wieviel Geld Sie zurückbekommen, wenn Sie Gebühren zurückfordern, ist von der jeweiligen Bank abhängig und davon, wie hohe Gebühren bzw. Kontogebühren diese in den letzten Jahren eingeführt hat.

Gab es etwa eine „schweigende Zustimmung“ zu Gebühren im Jahr 2017 und wurden beispielsweise 5 Euro Monatsgebühren für das Girokonto eingeführt, können Sie sich zusammengerechnet alle Gebühren, die seit dem 1. Januar 2018 angefallen sind, zurückerstatten lassen. Bis September 2021 kommen in diesem Beispiel Gebühren von 165 Euro zusammen, die theoretisch zurückerstattet werden müssten.

Was man außerdem im Kopf behalten muss: die Rückzahlung lässt sich nur bis zu einem etwaigen Kontowechsel erwirken. Und viele Banken haben in den letzten Jahren, um die Gebührenerhöhungen weniger auffällig zu machen, Konten umbenannt und verändert. So wurde etwa aus einem „Giro Extra“ ein „Giro plus“ und so weiter. Sollte so ein Wechsel passiert sein, kann es gut sein, dass man nur bis zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung bekommt.

Anhand dieser Faktoren haben wir einige Beispiele recherchiert, anhand derer Sie einschätzen können, wieviel Geld bei einer Rückforderung in etwa ausgezahlt werden könnte:

  • Nach den Erhöhungen der Letzen Jahre sollten bei der Postbank beim Giro plus Konto Erstattungen in Höhe von ca. 70€ möglich sein.
  • Bei der BBBank sollten alleine durch die Erhöhungen seit Juli 2020 Erstattungen in Höhe von ca. 50€ möglich sein, die Bank hat allerdings schon länger auch an kleinen Gebührenschrauben gedreht, weswegen der Betrag höher ausfallen könnte.
  • Kunden der Volksbank Mainspitze können bis zu 150€ zurückerhalten.
  • Wer in den letzten Monaten Eilüberweisungen bei der Kreissparkasse Ostalb genutzt hat, kann 225€ zurückbekommen.
  • 110€ können sich Premiumkonten-Kunden der Raiffeisenbank Ebersberg erstatten lassen.
  • Bei der Fidor Bank können etwa 90€ zurückgefordert werden.
  • Wir erweitern diese Liste, sobald wir mehr Informationen zu erfolgreichen Rückerstattungen erhalten.

Verbraucherinkasso nutzen

Wer sich nicht selbst um die Rückforderung der Gebühren kümmern will, kann auch ein Inkassounternehmen beauftragen – natürlich verlangen diese aber einen Teil der Rückzahlung als Bezahlung für ihre Arbeit. Anbieter, die aktiv damit werben, sich um die Rückforderung von Girokonto Gebühren zu kümmern sind zum Beispiel:

Conny.legal: Hier zahlt man etwa 25% der Erstattung, 69 Euro pauschal oder man bekommt sofort 10 Euro und gibt die Rechter an der Rückerstattung ab, gibt dafür also 100% der Erstattung ab.

Weitere unzulässige Gebühren der Banken

Nicht nur die „normalen“ Kontogebühren für das Girokonto können unter bestimmten Umständen unzulässig sein. Es gibt eine ganze Reihe von Gebührenerhöhungen, die von einigen Banken eingeführt und später für unzulässig erklärt wurden. Auch diese können theoretisch zurückgefordert werden. Dazu gehören:

  • SMS-Tan
    Wer sich für das Online Banking die Transaktionsnummern per SMS schicken lässt, zahlt dafür häufig Gebühren. Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits im Juli 2017 entschieden, dass nur dann Gebühren verlangt werden dürfen, wenn die verschickte TAN auch wirklich für eine Überweisung genutzt wird. Sollten unrechtmäßig Gebühren kassiert worden sein, können diese rückwirkend bis 2014 zurückverlangt werden.
  • Freistellungsaufträge
    Mit Freistellungsaufträgen können Verbraucher Kapitalerträge automatisch von der Steuer freistellen. Gebühren hierfür sind bereits seit 1997 unzulässig, tauchen aber im Laufe der Jahre dennoch immer wieder mal auf.
  • Kontoüberziehungen
    2009 urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass zusätzlich zum höheren Zins keine Bearbeitungsgebühren verlangt werden darf, wenn Kunden ihr Konto überziehen.
    Auch Strafgebühren bei der Überweisung von einem überzogenen Konto sind unzulässig, urteilte 2012 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
  • Pauschale beim Überziehungskredit
    Es ist nicht zulässig, dass Kunden eine pauschale Mindestgebühr bei der Überziehung des Dispozinses zahlen. Dies entschied der BGH am 25. Oktober 2016.
  • Kartensperre
    Wenn Bankkarten aufgrund eines Diebstahls oder Verlustes gesperrt werden müssen, dürfen dafür keine Gebühren verlangt werden, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf 2012.
  • Gebühren für jede Buchung
    Auch eine seit 2015 unwirksame Klausel bezüglich Buchungsgebühren kann eine Rückforderung rechtfertigen. Diese lautet: „Preis pro Buchungsposten: 0,xx Euro“. Hat die Bank allerdings etwa in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass Berichtigungsbuchungen kostenlos sind, dürfte die Regelung wirksam sein.

    Bei praktisch allen Banken sind die Preisaushänge mittlerweile aktualisiert und enthalten diese Klausel nicht mehr. Um also herauszufinden, ob ein Recht auf eine Gebührenrückforderung besteht, müssen Sie Zugang zu den älteren Preisaushängen bekommen, am besten, indem Sie sich direkt an die Bank wenden.

    Sollte Ihre Bank aufgrund der besagten Klausel Buchungsgebühren erhoben haben, habe Sie Anspruch auf eine Rückerstattung sämtlicher in den vergangenen drei Jahren bezahlten Buchungsposten!

Kontoführungsgebühren zurückfordern: Worauf achten?

1. Überprüfung der Ansprüche
Prüfen Sie, ob die AGB Ihrer Bank eine Klausel enthält, die der entspricht bzw. ähnelt, auf die sich das Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht.

Tipp: Drücken Sie „Strg + F“ auf Ihrer Tastatur, um ein Dokument nach Wörtern zu durchsuchen. So finden Sie leichter den Abschnitt, den Sie suchen.

Dies Klausel sagt in etwa folgendes aus:

  • Die Bank muss Änderungen der AGB spätestens zwei Monate vor der Änderung in Textform anbieten.
  • Ihre Zustimmung geben Sie automatisch ab, wenn Sie innerhalb dieser zwei Monate keinen Widerspruch einlegen.
  • Sie haben aber die Möglichkeit zur Sonderkündigung.
Wichtig:
Einige Banken haben die Klauseln mittlerweile entfernt – ein Recht auf die Rückzahlung haben Sie dennoch. Wenn vorhanden, können Sie die Klausel auch in älteren Versionen der AGB Ihrer Bank suchen.

2. Vertragsänderungen ansehen
Haben Sie die besagte Klausel gefunden, prüfen Sie als nächstes, wann eine Preiserhöhung oder Änderung entsprechend dieser Klausel durchgeführt wurde.

  • Am ehesten werden Sie eine Benachrichtigung in Ihrer persönlichen Korrespondenz mit der Bank finden – entweder in Briefform oder im Online-Postfach.
  • Sollten Ihnen für größere Zeiträume Dokumente fehlen, können Sie auch eine Entgeltaufstellung für diesen Zeitraum von der Bank anfragen.

3. Wie viel wurde zu Unrecht gezahlt?
Es ist gut zu wissen, wie viel Geld Sie zu Unrecht gezahlt haben und wir hoch dementsprechend die Rückerstattung ausfallen soll.

Wenn Sie schon eine Entgeltaufstellung oder aussagekräftige Kontoauszüge parat haben, prüfen Sie hier, welche Beträge Sie zu Unrecht an die Bank gezahlt haben. Andernfalls können Sie von der Bank eine Entgeltaufstellung gemäß §10 des Zahlungskontengesetztes beantragen.
Zu den Gebühren, die häufig unter der oben genannten Klausel erhoben werden, gehören etwa:

  • Kontoführungsgebühren
  • Entgelte für Ein- und Auszahlungen
  • Entgelte für Kontoauszüge
  • Entgelte für SMS-TAN-Verfahren

4. Kontaktaufnahme
Wenn Sie all das erledigt habe, können Sie Ihre Kontoführungsgebühren zurückfordern. Dazu können Sie zum Beispiel den interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Banken drohen mit der Kündigung, wenn Kunden Kontogebühren zurückfordern

Wie zu erwarten sind nicht alle Banken mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes glücklich und gehen problematische Wege, um sich durchzusetzen.

So haben viele Kunden nach dem Urteil Post bekommen, die dazu auffordert, den aktuellen Gebühren explizit zuzustimmen – wodurch der Anspruch auf Rückzahlungen verfallen würde. Würde man dieser Forderung nicht nachkommen, müssten Kunden mit einer Kündigung des Girokontos rechnen, heißt es in dem Schreiben.

Fazit

Millionen Bankkunden in Deutschland können Kontoführungsgebühren zurückfordern von Banken, die über Jahre rechtswidrige Erhöhungen und Vertragsänderungen durchgeführt haben. Trotzdem scheint die Hürde, sich um diese Rückzahlungen zu kümmern, noch relativ hoch zu sein – wir hoffen, dem mit unserem Artikel ein wenig Abhilfe zu schaffen.

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3 Antworten

  1. Diese Montag hat die Sparkasse Tübingen Gebühren für einen bargeldlosen Zahlungseingang erhoben, d. h. ich habe von meinem CHF Konto bei einer ausländischen Bank (innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) auf mein CHF Konto bei der Sparkasse Tübingen den Betrag X in CHF überwiesen.
    Dafür wurden mir rund 2.400 CHF (zweitausendvierhundert) berechnet.
    Aufgrund meines Schock darüber habe ich gleich diese Bankverbindung widerrufen.
    Heute erfuhr ich, dass das angeblich nicht gehen soll. Obwohl dieser Hinweis den Geschäftsbedingungen beilag.
    Daraufhin wurden mir über mein anderes Girokonto, das auf EURO läuft, rund 2.400 CHF in Euros (ohne meine Zustimmung/Wissen) gewechselt, so dass ich jetzt insgesamt rund 5.000,- Euro (fünftausend) für den Zahlungseingang und die Rückabwicklung zahlen muss.
    Das kann doch kaum rechts sein.
    Steht übrigens auch nicht in deren Geschäftsbedingungen. Abgesehen davon, dass dort niemand den Vorgang klären will.

    Leider finde ich nichts im Internet zur aktuellen Rechtslage. Aber auch die Bafin meinte am Telefon, dass Zahlungseingänge in der Regel kostenlos sind.
    Falls jemanden Infos oder Gesetze zu dieser Thematik vorliegen sollten, ich bin für jeden Tipp dankbar.

    Vielen Dank!

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